Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitszuatzversicherung eine selbstständige Versicherungsform. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, egal in welcher der beiden Formen, bietet dem Versicherungsnehmer Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit, diese wird gemessen an Begriffen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die es der versicherten Person dauerhaft unmöglich macht seinem ausgeübten Beruf nachzugehen. Berufsunfähigkeit trifft heute längst nicht mehr Menschen mit schweren körperlichen Tätigkeiten. Wer nach 1961 geboren wurde, hat aufgrund massiver Kürzungen des Staates keinen Anspruch auf Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit. Selbst wenn Sie Ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, müssen Sie sich in jeden anderen Job verweisen lassen, auch dann, wenn Sie monatlich weniger auf dem Konto haben.
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