Erläuterungen (alphabetisch) |
Sollten Sie etwas erklärt haben wollen, senden Sie mir kurz eine e-mail, dann bekommen Sie es mitgeteilt und ich kann es für alle hier zusätzlich zugänglich machen. Danke im Voraus. |
ARBEITNEHMERSPARZULAGE |
Wenn der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bezahlt, gibt der Staat in den meisten Fällen eine Arbeitnehmersparzulage hinzu. Allerdings nur, wenn Ihr zu ver-steuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen). Bei Ledigen liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 € und bei Ehepartnern 35.800 €. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt zusam-men mit der Steuererklärung. Von der Gesellschaft, bei der sie Ihren VL-Sparplan eingerichtet haben, erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Die Arbeitnehmersparzulage schafft einen zusätzlichen Anreiz bei der Anlage seiner vermögenswirksamen Leistungen. Sind diese in einem Bausparvertrag oder in einem Fondssparplan angelegt, erhält man die Arbeitnehmersparzulage. |
Überblick über Höchstbeträge und die Höhe der Arbeitnehmersparzulage: |
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COST AVERAGE EFFEKT = “Durchschnittskosteneffekt” |
Interessant ist dieser für die monatlichen Sparer. Es entsteht der Sachverhalt, dass bei gefallenen Investmentkursen mehr Anteile gekauft werden, bei hohen Kursen hin-gegen weniger Anteile gekauft werden. Beispiel: Anlage von 35.000€ aufgeteilt in 7*5.000€ p.a., Kosten unberücksichtigt Datum Anteilspreis gekaufte Anteile
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Hätte der Anleger am 03.01.2000 35.000€ in einer Summe angelegt, hätte er 564,5161 Anteile gekauft. Diese Anteile wären heute 60,-€ wert. Sein Guthaben betrüge 33.871€. Durch die gesplittete Einzahlung hat er in den Jahren 2002/2003/2004 so billig gekauft, so dass heute statt der 33.871€ stolze 48.080€ zu Buche stehen. Berücksichtigen wir als den “dicksten” Kostenfaktor einen Ausgabeaufschlag von 5%, so bleibt immer noch ein Guthaben von 43.501€. |
VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN |
Jeder Arbeitnehmer kann Vermögenswirksame Leistungen bei seinem Arbeitgeber beantragen. Sie sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber und werden entweder zusätzlich zum laufenden Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes gezahlt und sind in den einzelnen Branchen unterschiedlich hoch. Je nach Tarifvertrag oder der Vereinbarung ihrer Firma können bis 40 Euro gezahlt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeit-geber. Sollte er jedoch keine Zuzahlung leisten, können Sie einen Teil Ihres Gehaltes als vermögenswirksame Leistungen anlegen lassen. Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, muss Ihrerseits zuerst ein Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform abgeschlossen werden, Die einzelnen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Beim Abschluss eines Vertrages erhalten Sie eine Arbeitgeberbeschei-nigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen, damit er die vermögenswirksamen Leis-tungen auf Ihr Anlagekonto überweist. Die vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und werden bei der Lohnabrechnung abgeführt. |
WOHNUNGSBAUPRÄMIE |
Wohnungsbauprämie bekommt jeder ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einbezahlt. Verwendet werden darf sie für den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände. Wer bei Abschluss eines neuen Bausparver-trages ab 2009 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann über sieben Jahren frei über die Prämie verfügen und ist nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Ab dem achten Jahr der Prämienbewilligung darf diese nur noch für wohn-wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem macht der Staat weiterhin eine Ausnahme bei der Verwendung bei sozialen Härtefällen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit). |
Für eigene Sparleistungen auf einem Bausparkonto zahlt Ihnen der Staat 8,8 % Wohnungsbauprämie - unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. |
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Vorzeitige Verfügung Wird vor Ablauf von sieben Jahren (Sperrfrist) seit Vertragsabschluss die Bauspar-summe ganz oder zum Teil ausgezahlt oder geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder werden Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen (vorzeitige Verfügung), muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden. |
Man spricht von Zinseszins oder Zinseszinseffekt, wenn bei einer Geldanlage dem bisherigen Guthaben Zinserträge zugeschlagen und in der Folgeperiode mitverzinst werden. Beim Zinseszins handelt es sich also um einen Zins auf Zinsen. Werden Zinsgutschriften automatisch wieder angelegt, steigt der Zinsertrag durch den Zinses-zinseffekt für ein Sparguthaben Jahr für Jahr immer etwas mehr. |