Erläuterungen  (alphabetisch)

Sollten Sie etwas erklärt haben wollen, senden Sie mir kurz eine

e-mail, dann bekommen Sie es mitgeteilt und ich kann es für alle hier zusätzlich zugänglich machen. Danke im Voraus.

ARBEITNEHMERSPARZULAGE

Wenn der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bezahlt, gibt der Staat in den meisten Fällen eine Arbeitnehmersparzulage hinzu. Allerdings nur, wenn Ihr zu ver-steuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen). Bei Ledigen liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 € und bei Ehepartnern 35.800 €. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt zusam-men mit der Steuererklärung. Von der Gesellschaft, bei der sie Ihren VL-Sparplan eingerichtet haben, erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Die Arbeitnehmersparzulage schafft einen zusätzlichen Anreiz bei der Anlage seiner vermögenswirksamen Leistungen. Sind diese in einem Bausparvertrag oder in einem Fondssparplan angelegt, erhält man die Arbeitnehmersparzulage.

Überblick über Höchstbeträge und die Höhe der Arbeitnehmersparzulage:

Anlage auf Bausparvertrag

Förderfähiger Jahreshöchstsatz an vermögenswirksamen Leistungen

Prämiensatz

470,- €

 9% von 470,- €

maximale jährliche Arbeitnehmersparzulage

43,- €

______________________________________________________________________

Anlage auf Investmentfonds

400,- €

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20% von 400,- €

80,- €

COST AVERAGE EFFEKT = “Durchschnittskosteneffekt”

Interessant ist dieser für die monatlichen Sparer. Es entsteht der Sachverhalt, dass bei gefallenen Investmentkursen mehr Anteile gekauft werden, bei hohen Kursen hin-gegen weniger Anteile gekauft werden.

Beispiel:  Anlage von 35.000€ aufgeteilt in 7*5.000€ p.a., Kosten unberücksichtigt

             Datum       Anteilspreis    gekaufte Anteile

  1.   03.01.2000           62,-€           80,6452
  2.   02.01.2001           59,-€           84,7458
  3.   02.01.2002           48,-€          104,1667
  4.   02.01.2003           28,-€          178,5714   Der Preis ist gefallen, es
  5.   02.10.2004           39,-€          128,2051   werden mehr Anteile
  6.   03.01.2005           40,-€          125,0000   gekauft
  7.   02.10.2006           50,-€          100,0000
  8.   02.01.2007           60,-€

SUMME:

Anteilswert:

Depotwert:

801,3341

02.01.2007

02.01.2007

Anteile

60,00€

48.080,05€

Hätte der Anleger am 03.01.2000 35.000€ in einer Summe angelegt, hätte er 564,5161 Anteile gekauft. Diese Anteile wären heute 60,-€ wert. Sein Guthaben betrüge 33.871€.

Durch die gesplittete Einzahlung hat er in den Jahren 2002/2003/2004 so billig gekauft, so dass heute statt der 33.871€ stolze 48.080€ zu Buche stehen. 

Berücksichtigen wir als den “dicksten” Kostenfaktor einen Ausgabeaufschlag von 5%, so bleibt immer noch ein Guthaben von 43.501€.               

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VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Jeder Arbeitnehmer kann Vermögenswirksame Leistungen bei seinem Arbeitgeber beantragen. Sie sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber und werden entweder zusätzlich zum laufenden Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes gezahlt und sind in den einzelnen Branchen unterschiedlich hoch. Je nach Tarifvertrag oder der Vereinbarung ihrer Firma können bis 40 Euro gezahlt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeit-geber. Sollte er jedoch keine Zuzahlung leisten, können Sie einen Teil Ihres Gehaltes als vermögenswirksame Leistungen anlegen lassen. Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, muss Ihrerseits zuerst ein Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform abgeschlossen werden, Die einzelnen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Beim Abschluss eines Vertrages erhalten Sie eine Arbeitgeberbeschei-nigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen, damit er die vermögenswirksamen Leis-tungen auf Ihr Anlagekonto überweist. Die vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und werden bei der Lohnabrechnung abgeführt.

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WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Wohnungsbauprämie bekommt jeder ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einbezahlt. Verwendet werden darf sie für den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände. Wer bei Abschluss eines neuen Bausparver-trages ab 2009 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann über sieben Jahren frei über die Prämie verfügen und ist nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Ab dem achten Jahr der Prämienbewilligung darf diese nur noch für wohn-wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem macht der Staat weiterhin eine Ausnahme bei der Verwendung bei sozialen Härtefällen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit).

Für eigene Sparleistungen auf einem Bausparkonto zahlt Ihnen der Staat 8,8 % Wohnungsbauprämie - unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht.

jährlich max. geförderte Sparleistung

Höhe der Prämie

max. Prämie

Einkommensgrenzen*

Alleinerziehende

512,- €

8,8 %

45,06 €

25.600,-€

Verheiratete

1.024,- €

8,8 %

90,11 €

91.200,-€

* Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Brutto können Sie wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen.

Vorzeitige Verfügung

Wird vor Ablauf von sieben Jahren (Sperrfrist) seit Vertragsabschluss die Bauspar-summe ganz oder zum Teil ausgezahlt oder geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder werden Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen (vorzeitige Verfügung), muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Unschädlich ist jedoch die vorzeitige Verfügung, wenn:

  • die Bausparsumme ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag beliehen werden und der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und un-mittelbar zum Wohnungsbau verwendet oder
  • im Falle der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Anghörige im Sinne des §15 der Abgabenordnung verwendet oder
  • der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist oder
  • der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.

Unschädlich ist eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn:

  • der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatte und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bau-sparsumme verfügt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Voll-endung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohn-ungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.
  • der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist oder
  • der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist in solchen Fällen auf die letzten sieben Sparjahre bis zu der Verfügung beschränkt. Bei vor dem 1. Januar 2009 abgeschlos-senen Verträgen, in denen noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde, änderte sich nichts.

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ZINSESZINSEFFEKT

Man spricht von Zinseszins oder Zinseszinseffekt, wenn bei einer Geldanlage dem bisherigen Guthaben Zinserträge zugeschlagen und in der Folgeperiode mitverzinst werden. Beim Zinseszins handelt es sich also um einen Zins auf Zinsen. Werden Zinsgutschriften automatisch wieder angelegt, steigt der Zinsertrag durch den Zinses-zinseffekt für ein Sparguthaben Jahr für Jahr immer etwas mehr.

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